Pflichtbeitrag

Tirol ist traditionell das führende Tourismusland im Alpenraum. Der Pflichtbeitrag als eine von der am Tourismus direkt oder auch nur indirekt partizipierenden Wirtschaft zu leistende Abgabe wurde in Tirol bereits im Jahr 1927 eingeführt. Gemeinsam mit den von den Gästen zu tragenden Aufenthaltsabgaben bildet er seither das budgetäre Fundament der lokalen und regionalen Tourismusorganisationen.

Der von Ihnen entrichtete Pflichtbeitrag fließt Ihrem Tourismusverband zu. Er findet Verwendung für touristisches Marketing sowie für Markenbildung- und pflege, für zahlreiche infrastrukturelle Leistungen und für Maßnahmen der Gästebetreuung, für administrative Erfordernisse und etliche andere Aktivitäten Ihres Tourismusverbandes mehr.
 
Informieren Sie sich anlässlich der alljährlichen Vollversammlung Ihres Tourismusverbandes über die konkrete Mittelverwendung. Die hervorragenden Leistungen unserer Unternehmerschaft, aber auch die Maßnahmen der touristischen Organisationen sind ursächlich dafür, dass sich Tirol im harten Wettbewerb als erfolgreiches Tourismusland behaupten kann. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ist beträchtlich, er ist Erwerbsgrundlage für weite Teile der Bevölkerung, er ist unverzichtbarer Arbeit- und Auftraggeber. Mit der Entrichtung des Pflichtbeitrages leisten Sie Ihren wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tiroler Tourismus und damit zur Absicherung der Wirtschaftskraft unseres Landes. Dies kommt letztlich allen hier unternehmerisch Tätigen zugute.

Quelle: Land Tirol, 2024
https://www.tirol.gv.at/tourismus/pflichtbeitrag/