Abteilung Tourismus des Landes Tirol
Die Abteilung Tourismus des Landes Tirol ist zuständig für alle Angelegenheiten des Tiroler Tourismusgesetzes, die Aufenthaltsabgabe und alle rechtlichen Angelegenheiten des Schischul- und Schibegleiterwesens und des Bergsportführerwesens, des Sports, der Privatzimmervermietung, des Campingwesens und der Tourismusstatistik. Zudem ist die Geschäftsstelle der Pisten- und Loipenschiedskommission sowie des Tiroler Tourismusförderungsfonds.
Quelle: Land Tirol, 2024
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300079/ag/0/
21. Februar 2025Glossar
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